Bei der Wohnungsbewerbung liegt der Stapel schnell auf dem Tisch: Mieterselbstauskunft, SCHUFA, und die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Für den Vermieter zählt dabei genau eine Zahl - was am Monatsende auf deinem Konto landet. Alles andere auf dem Blatt geht ihn nichts an.
Und es steht viel anderes darauf: Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Konfession, Krankenkasse, Kinderfreibeträge, manchmal eine Lohnpfändung. Diese Anleitung zeigt Feld für Feld, was du schwärzen kannst, was besser stehen bleibt, und wie du es so machst, dass die Zahlen nicht doch noch herauskopierbar sind.
Inhalt
Was der Vermieter sehen muss
- Dein Name - sonst ist die Abrechnung kein Nachweis für dich.
- Arbeitgeber - belegt, dass es ein laufendes Arbeitsverhältnis gibt.
- Abrechnungsmonat - zeigt, dass der Nachweis aktuell ist.
- Nettoauszahlungsbetrag - die Zahl, auf die es ankommt.
Was du schwärzen kannst - Feld für Feld
- Sozialversicherungsnummer - ein lebenslang gültiges Identifikationsmerkmal, das in keiner Wohnungsakte etwas zu suchen hat.
- Steuer-Identifikationsnummer und Personalnummer - reine Verwaltungsmerkmale.
- Geburtsdatum und Geburtsort - zusammen mit dem Namen der Türöffner für Identitätsmissbrauch.
- Konfession und Kirchensteuer - Religionszugehörigkeit ist eine besondere Datenkategorie nach Artikel 9 DSGVO.
- Krankenkasse und Beitragssätze - Rückschlüsse auf Gesundheit und Versicherungsstatus.
- Steuerklasse und Kinderfreibeträge - verraten Familienstand und Kinderzahl.
- IBAN des Auszahlungskontos - wird für den Nachweis nicht gebraucht.
- Gewerkschaftsbeiträge, Lohnpfändung, Abtretung, betriebliche Altersvorsorge - hochsensible Abzüge, die die Vermietungsentscheidung nicht betreffen sollten.
- Fehlzeiten, Krankheitstage, Urlaubskonto - stehen auf vielen Abrechnungen klein am Rand und sind Gesundheitsdaten.
Wenn du die Brutto-Netto-Aufstellung komplett schwärzt, lass den Auszahlungsbetrag stehen und erwähne im Anschreiben kurz, dass der Rest aus Datenschutzgründen unkenntlich ist. Das wirkt vorbereitet, nicht unkooperativ.
Abrechnung als PDF schwärzen - Schritt für Schritt
- PDF-Original verwenden, nicht den Handy-Screenshot: Ein sauberes Dokument wirkt deutlich seriöser als ein schiefes Foto.
- Datei im LanaPDF-Editor öffnen. Sie wird lokal in deinem Browser verarbeitet und nicht auf einen Server geladen.
- Schwärzen-Werkzeug wählen - nicht das Rechteck-Werkzeug, das ist nur eine Fläche über dem Text.
- Felder der Reihe nach abdecken: erst der Kopfbereich mit den Nummern, dann die Steuer- und Sozialversicherungszeilen, zuletzt die Abzüge.
- Exportieren. Beim Speichern werden die verdeckten Textobjekte aus der Datei entfernt. Der erste Export ist kostenlos, ohne Konto und ohne Karte.
- Für die drei Monate wiederholen und die Dateien einheitlich benennen, zum Beispiel "Nachweis_Juni_2026.pdf".
Die 30-Sekunden-Kontrolle
- Exportierte Datei öffnen, Strg+F beziehungsweise Cmd+F, nach einem Teil der Sozialversicherungsnummer suchen. Kein Treffer = gut.
- Alles markieren, in einen Texteditor einfügen. Geschwärzte Werte dürfen dort nicht auftauchen.
- Druckvorschau bei 100 % prüfen - nichts darf unter dem Balken durchscheinen.
Der häufigste Fehler an dieser Stelle: ein schwarzes Rechteck aus einem kostenlosen Online-Tool oder aus Word. Die Zahl steht dann weiterhin in der Datei und lässt sich mit zwei Klicks wieder sichtbar machen. Wie echtes Schwärzen funktioniert, steht auf der Seite PDF schwärzen.
Die datensparsame Alternative
Statt drei geschwärzter Abrechnungen kannst du eine Arbeitgeberbescheinigung über das durchschnittliche Nettoeinkommen einreichen - ein Satz auf Firmenbriefpapier, keine sensiblen Felder, nichts zu schwärzen. Viele Vermieter akzeptieren das ohne Rückfrage. Verlangt der Vermieter vorab Kontoauszüge, gelten dafür eigene Regeln: Kontoauszug richtig schwärzen. Und wenn zusätzlich eine Ausweiskopie gefordert wird, lies vorher Ausweis schwärzen - dort gelten gesetzliche Grenzen.
Gehaltsabrechnung jetzt schwärzen
Im Browser, ohne Upload und ohne Anmeldung. Der verdeckte Text wird aus der Datei entfernt.
PDF kostenlos schwärzenDieser Text ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Was ein Vermieter im Einzelfall verlangen darf, hängt vom Stand des Bewerbungsverfahrens ab.